Fußball: Verein verlangt Rechtssicherheit – SWFV kündigt Nutzungsrecht – Streit um Jahrespacht und Photovoltaikanlage

Die Beziehungen zwischen dem SV Hermersberg (SVH) und dem Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) sind auf dem Tiefpunkt. Weil der SVH keinen höheren Pachtzins für die Nutzung des im Teileigentum des SWFV befindlichen Sportgeländes zahlen wollte, untersagte der Verband zum Jahresbeginn die Nutzung seiner Liegenschaften. Zwar wurde diese Beschränkung zwischenzeitlich wieder aufgehoben, jedoch will der SVH mit einer kürzlich eingereichten Klage den lange schwelenden und seit letztem Jahr offen ausgebrochenden Streit beenden und Rechtssicherheit zur Nutzung des Sportgeländes erreichen.
Angefangen hatte alles ganz harmlos, lässt der Vorsitzende Werner Dahler die Vorgeschichte Revue passieren. Im Jahr 1961 wollte der Verein einen neuen Fußballplatz auf dem Gelände am Tauhübel bauen. Da ihm das Geld für das Projekt fehlte, sprang der SWFV auf Bitte des Vereins finanziell in die Bresche und erwarb das rund 11 500 Quadratmeter große Gelände zum Kaufpreis von 19 000 Mark (9 500 Euro).

Kurz danach wurde ein Benutzungsvertrag gegen eine symbolische Jahresgebühr von einer D-Mark geschlossen. Jahrzehntelang ging alles gut, bis der Verein vor vier Jahren das Dach des Vereinsheimes erneuern musste, das aus gesundheitsschädlichen Asbestplatten bestand und nicht wärmegedämmt war. Da die finanziellen Mittel nicht ausreichten, um die rund 60 000 Euro teure Sanierung zu stemmen, gelang es dem Verein, einen Mieter für die Dachflächen zu gewinnen, der darauf eine Photovoltaikanlage (PV) baute. Durch den Mietzins, den er als Einmalbeitrag entrichtete, konnte die Finanzierungslücke geschlossen und das Bauprojekt durchgeführt werden.

Die Probleme begannen, als der Verein auf Forderung des Mieters beim SWFV um die Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) des Grundstückseigentümers ersuchte, was dieser ohne Begründung ablehnte. Gut zwei Monate später bot der Verband dem Verein das Gelände überraschend zum Rückkaufpreis von 110 000 Euro an, was der SVH weder zahlen konnte noch wollte. Schließlich habe nicht der Fußballverband, sondern der SVH, der Turnverein und die Gemeinde eine Wertsteigerung des Grundstückes bewirkt, die aus dem früher bestehenden Hartplatz für 900 000 Euro einen modernen Kunstrasenplatz mit Leichtathletik-Möglichkeiten machte. Neben den drei Fußball-Mannschaften und der Jugendabteilung des SVH mit rund 200 Kindern und Jugendlichen, sind der Turnerbund mit seiner Lauf- und Leichtathletikabteilung und die Grundschulen von Hermersberg und Weselberg Nutzer der Anlage.

In einem weiteren Schreiben wurde dem Sportverein dann mitgeteilt, dass der Fußballverband nach Überprüfung der dem Verband gehörenden Sportplätze durch einen Wirtschaftsprüfer zur Entscheidung gekommen sei, den Pachtzins für das vom SVH benutzte Grundstück auf jährlich 720 Euro zu erhöhen. „Wir sind ein kleiner Verein und haben mit dem Erhalt und der Pflege der Sportplätze, des Vereinsheims und der Umkleidekabinen finanziell gerade genug zu kämpfen“, sieht der Vorsitzende durch die enorme Gebührenerhöhung schweren Schaden auf seinen Verein zurollen.

Nachdem der SV Hermersberg eine höhere Gebühr ablehnte, beauftragte der SWFV einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen. Dieser teilte mit, dass laut Vertrag zwar keine Möglichkeit zur Erhöhung der Pacht, dafür aber zur Kündigung bestehe. Weiter hieß es, dass der SWFV dieses Recht in Betracht ziehen und daher den bestehenden Nutzungsvertrag kündigen werde. Gleichzeitig wurde dem Verein eine Nutzung des Kunstrasenplatzes untersagt. Um sich dagegen zur Wehr zu setzen, holte der SVH seinerseits juristischen Beistand ein und beauftragte den Kaiserslauterer Rechtsanwalt Jürgen Hammel mit der Vertretung der Vereinsinteressen, sprich die Nutzungsuntersagung für unrechtmäßig zu erklären und den Vertrag weiter aufrecht zu halten.

Seine Ansicht begründete der Jurist mit zwei Folgeerklärungen aus den Jahren 1967 und 1969, in denen der Verband dem Verein ausdrücklich die uneingeschränkte Nutzung des Geländes für die Dauer seines Bestehens gestattete. Darüber hinaus sei eine Pachtforderung alleine schon deshalb ungültig, da ein Nutzungs-, nicht aber ein Miet- oder Pachtvertrag geschlossen wurden und daher die diesbezüglichen Gesetze keine Anwendung finden könnten.

Wie Dahler weiter berichtet, habe der SWFV daraufhin seine Taktik geändert und sich auf die PV-Anlagen auf dem Dach des Vereinsheims eingeschossen und deren Abbau gefordert. Wieder habe Hammel auch diese Anweisung als unrechtmäßig zurückweisen können, da sich die Forderungen des Verbands ausschließlich auf den Sportplatz beziehen und keine gewerblichen Einkünfte des Vereins entstanden seien.

Danach herrschte zunächst Ruhe, bis der SVH im Januar ein Freundschaftsspiel für den Kunstrasenplatz beim SWFV beantragte. Da dieser jedoch eine Spielgenehmigung für den Rasenplatz erteilte, habe das Match aufgrund der wetterbedingten Unbespielbarkeit des Platzes abgesagt werden müssen. Problemlos hätte das Spiel dagegen auf dem Kunstrasenplatz stattfinden könnte, wofür der Verband dem Verein jedoch die Genehmigung verweigerte.

„Es ging wirklich zu wie im Rosenkrieg“, schildert der Vorsitzende die Situation zum Jahresbeginn. Am 26. Januar sei der Spielbetrieb auf dem Kunstrasenplatz vom Verband dann offiziell untersagt und die Schiedsrichter wie auch Staffelleiter entsprechend instruiert worden, sich daran zu halten. Am selben Tag noch bat Dahler über seinen in München lebenden Bruder Michael den FC Bayern München um Hilfe, der den Hermersberger Verein in der Vergangenheit schon großzügig unterstützt hatte und fand sofort ein offenes Ohr beim Vereinsvorstand.

Nur einen Tag später informierte Rechtsanwalt Hammel den Vorsitzenden, dass der SWFV die Restriktionsmaßnahmen aussetzt und stattdessen konstruktive Gespräche geführt werden sollen. In diesem Zusammenhang folgte im April ein Spitzengespräch auf der Ebene der Hermersberger Vertreter Dahler und Erhard Lelle mit dem SWFV-Präsidenten Dr. Hans-Dieter Drewitz und dem für die Finanzen zuständigen Funktionär Hartmut Emrich.

Dabei habe der Verband deutlich gemacht, das Gelände zum vom SVH vorgeschlagenen Bodenrichtwert von etwa 40 bis 60 Cent pro Quadratmeter nicht veräußern zu wollen. Da auch bei Folgegesprächen die festgefahrenen Positionen nicht auftauten und weder der SVH eine Pachtzahlung leisten noch der SWFV einen Verkauf wollte, reichten die Hermersberger schließlich letzten Monat beim Landgericht Kaiserslautern eine Klage ein und forderte, die Kündigung als unwirksam abzuweisen, den Verbleib der PV-Anlagen sowie die Aufrechterhaltung des im Vertrag garantierten Benutzungsrechtes.

Vor kurzem habe er erfahren, dass sich der Verband gegen die Klage verteidigen und um eine kostenpflichtige Abweisung ersuchen werde, schildert Werner Dahler den letzten Stand der Dinge. (Quelle: Pirmasenser Zeitung)

2016 08 30 Rechtsstreit


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